Grundregeln gelten in allen Abläufen
| Grundsatz | Was das praktisch heißt |
|---|---|
| Anmelden vor Rechnen | Die Anmeldung kostet nichts und ist reversibel. Die Kalkulation kann danach erfolgen. |
| Zwei Rechte, zwei Adressaten | Urheberrecht (Komposition, Text) und Leistungsschutz (Aufnahme, Interpret) sind getrennt. Meist kassiert eine Gesellschaft für beide mit – aber nicht immer. |
| Der Tarif folgt dem Anlass, nicht dem Ort | Dasselbe Lokal: Hintergrundmusik läuft über einen anderen Tarif als der DJ-Abend. Zwei Nutzungen, zwei Meldungen. |
| Setlist ist Geld | Sie entscheidet, an wen verteilt wird, und ihr Fehlen kostet in DE und CH einen Zuschlag. Wer selbst Urheber ist, verschenkt ohne Meldung eigene Tantiemen. |
| Schriftlich fragen | Einstufungen und Sätze telefonisch zu erfragen ist schnell, aber bei einer Prüfung zählt die nachweisbare Auskunft. |
Einzelveranstaltung in Österreich Konzert, Fest, Party, Firmenevent
Der häufigste Fall: eine abgegrenzte Veranstaltung mit Musik, live oder vom Tonträger.
Veranstaltungsrecht klären
Anzeige oder Bewilligung nach dem Landesveranstaltungsgesetz, Sicherheitskonzept, Sperrstunde. Das läuft getrennt von den Abgaben und hat oft die längste Vorlaufzeit.
je nach Land bis 6 Wochen vorherBei der AKM anmelden
Über das AKM-Portal, mit Datum, Ort, Fassungsraum, Eintrittspreisen und Art der Musik. Die AKM kassiert für LSG und Literar-Mechana mit – eine Anmeldung genügt.
mindestens 3 Tage vorherkurzfristig: 24 Stunden, mit HinweisAbrechnungsart wählen
Pauschal nach Fassungsraum und Eintrittspreis ist der Regelfall. Die Prozentabrechnung (10 % ohne, 14 % mit Publikumstanz) lohnt bei schwach besuchten Veranstaltungen mit hohem Fassungsraum, setzt aber eine belegbare Besucherzahl voraus – und muss ausdrücklich gewählt werden.
Wahl bis 3 Tage vorher, sonst gilt pauschalRechner: VG-Tarif – beide Varianten nebeneinander durchrechnenAusländische Mitwirkende prüfen
Jede Gage an eine Person ohne Wohnsitz in Österreich löst die Abzugsteuer nach § 99 EStG aus – 20 % brutto, bei Nettovereinbarung 25 % des Auszahlungsbetrags. Spesen und Unterkunft zählen zur Bemessungsgrundlage. Der Zahler haftet, nicht der Künstler. Eine Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-QU 1 oder 2) muss vor der Zahlung vorliegen.
Rechner: VG-Abgaben AT → Abzugsteuer § 99Gemeindeabgaben klären
Vergnügungssteuer oder Lustbarkeitsabgabe ist Gemeindesache: in Wien abgeschafft, in Linz mindestens 10 %, in Graz und St. Pölten bis 25 %, in Klagenfurt 20 %. In NÖ, OÖ und Tirol hat das Land freigestellt – viele Gemeinden heben trotzdem ein.
manche Gemeinden: Anmeldung 1 Woche vorherÜbersicht: VG-Abgaben AT → VergnügungssteuerNach der Veranstaltung: Programm melden
Die Programm- oder Setlistmeldung entscheidet über die Verteilung. Bei Prozentabrechnung zusätzlich die Einnahmenabrechnung.
Einnahmenabrechnung: 4 Wochen · Zahlung: 14 Tage nach Rechnung
Laufender Betrieb in Österreich Lokal, Club, Laden, Werkstatt, Büro
Sobald Musik regelmäßig läuft und für Kundschaft oder betriebsfremde Personen hörbar ist, greift ein Dauertarif – unabhängig davon, ob jemand zuhört.
Nutzungsart bestimmen
Vordergründige Musik (Club, Tanzcafé, Bar) wird nach Besuchern und Betriebsgruppe berechnet, Hintergrundmusik nach Frequenz oder Fläche, Betriebe ohne Kundenverkehr nach Dienstnehmerzahl. Die Abgrenzung entscheidet über den Betrag, nicht die Lautstärke.
Rechner: VG-Dauer – sieben Tarifteile zur AuswahlBetriebsgruppe erfragen
Die AKM stuft nach Konzession, Lage, Ausstattung, Tag- oder Nachtbetrieb, Preisniveau und Art der Darbietung in A1 bis D2 ein. Der Unterschied ist erheblich: 0,1026 € gegen 1,1891 € je Besucher.
Frage vorformuliert in: VG-Offen, Punkt 1Rahmenvertrag prüfen
Über die Fachgruppe der Wirtschaftskammer bestehen oft Rahmenverträge mit Ermäßigung. Nachfragen lohnt vor dem Abschluss eines Einzelvertrags.
Die übrigen laufenden Abgaben zusammenstellen
Kommunalsteuer 3 % der Bruttolöhne, Kammerumlage 1 aus der Vorsteuer (ab 150.000 € Umsatz), Kammerumlage 2 aus der Lohnsumme (0,31 bis 0,40 % je Bundesland), Grundumlage der Fachgruppe, in den Tourismusländern der Pflichtbeitrag an den Verband.
Rechner: VG-Abgaben AT → Betrieb, LohnnebenkostenJährlich nachziehen
AKM-Tarife werden zum 1. November indexiert, Kammerumlagen und Steuerwerte zum 1. Januar.
Veranstaltung oder Betrieb in Deutschland GEMA und GVL
Zwei Gesellschaften, aber eine Rechnung: Die GEMA zieht den GVL-Anteil mit ein.
Den richtigen Tarif finden
Steht die Musik im Mittelpunkt und ist das Publikum dafür da: U-K. Geselligkeit, Tanz, Verzehr: U-V mit Musikern, M-V mit Tonträgern. Straßen- oder Stadtfest im Freien ohne Eintritt: U-ST. Tanzlokal im Dauerbetrieb: U-T. Hintergrundmusik im Betrieb: M-U. Radio oder Fernsehen: R und FS.
Rechner: VG-Tarif DE für Veranstaltungen, VG-Hintergrund DE für laufenden BetriebÜber das GEMA-Portal anmelden
Ohne Anmeldung rechnet die GEMA aus Höchsteintritt mal Höchstkapazität – also aus dem denkbar ungünstigsten Fall.
vor der VeranstaltungGVL-Anteil einkalkulieren
20 % auf die GEMA-Vergütung bei Tonträgern, 26 % bei Hörfunk, Fernsehen, Großbildschirm und im Diskothekentarif, 10 % bei Pausenmusik zu Live-Musik. Achtung: In den GEMA-Branchenpaketen und den Tarifübersichten für Einzelhandel und Gastronomie ist der Anteil bereits enthalten – dann nicht zusätzlich rechnen.
Nachlässe geltend machen
Gesamtvertragsnachlass über den Verband (20 %), Jahrespauschale (10 bis 14,5 %), Sondernachlässe für religiöse, kulturelle oder soziale Zwecke (15 %) und Benefiz (10 %) – letztere werden nicht kumuliert.
Angaben und Setlist einreichen
Bei U-K alle Angaben binnen 21 Arbeitstagen, sonst entfallen Jahrespauschal- und Gesamtvertragsnachlass. Setlist binnen der Meldefrist bzw. sechs Wochen, sonst 10 % Zuschlag.
U-K: 21 Arbeitstage · Setlist: 6 Wochen
Veranstaltung oder Betrieb in der Schweiz SUISA und SWISSPERFORM
Die SUISA vertritt alle fünf Schweizer Gesellschaften und rechnet Urheberrechte und verwandte Schutzrechte getrennt aus, aber gemeinsam ab. Gilt auch für Liechtenstein.
Tarif abgrenzen – hier liegt der häufigste Irrtum
Publikum kommt für die Musik: GT K. Publikum kommt zum Tanzen oder Vergnügen, ausserhalb des Gastgewerbes: GT Hb. Dasselbe im Gastgewerbe: GT H. Musik läuft nebenbei im Betrieb: GT 3a. Der GT 3a ist subsidiär – sobald ein anderer Tarif greift, gilt dieser.
Rechner: VG-Tarif CH für Anlässe, VG-Hintergrund CH für Betrieb und GastgewerbeBewilligung einholen
Ohne Bewilligung oder bei wiederholt fehlender Meldung kann die SUISA die Entschädigung verdoppeln; Neukunden werden einmalig verschont.
vor der NutzungBerechnungsbasis prüfen
Beim GT K sind es die Einnahmen – bei fehlenden oder nicht deckenden Einnahmen stattdessen die Kosten der Musikverwendung inklusive Gagen, Lokalmiete und Technik. Beim GT H ist es Eintritt plus Preis des billigsten alkoholischen Getränks, mal Personenzahl.
Angaben und Verzeichnisse einreichen
Alle Abrechnungsangaben binnen 10 Tagen. Musikverzeichnisse: GT K binnen 10 Tagen, GT Hb und GT H binnen 30 Tagen. Säumnis kostet CHF 100 bzw. 40, im Wiederholungsfall doppelt. Nur mit Verzeichnis wird der Satz auf den Anteil geschützter Musik reduziert.
Angaben: 10 Tage · Verzeichnis: 10 bzw. 30 Tage
Eigene Musik veröffentlichen Erstanmeldung als Urheber, Interpret oder Label
Reihenfolge zählt: Ohne Werkanmeldung fließt nichts, auch wenn gespielt wird.
Rolle klären
Komponist und Textdichter sind Urheber (AKM), Interpret und Tonträgerhersteller haben Leistungsschutzrechte (LSG). Wer beides ist, meldet sich bei beiden an.
Übersicht: VG-Index → Rollen-AssistentWahrnehmungsvertrag abschließen
In Österreich mit der AKM; austro mechana für die mechanischen Rechte wird als Tochter mitgeführt. Dabei wird die IPI-Nummer vergeben.
Werke anmelden und Splits klären
Jedes Werk einzeln, mit Rolle und Anteil je Beteiligtem – die Summe muss exakt 100 % ergeben. Splits schriftlich festhalten, bevor die erste Aufnahme veröffentlicht wird; nachträgliche Änderungen sind mühsam.
Werkzeug: VG-Register – Splits, ISWC-Prüfung, Prüfliste, CSV-ExportAufnahmen registrieren
Bei der LSG als Interpret und als Tonträgerhersteller. Jede veröffentlichte Fassung – Original, Edit, Remix – braucht einen eigenen ISRC.
Ausland bedenken
Gegenseitigkeitsverträge decken das meiste ab: Wird ein Werk in Deutschland gesendet, kassiert die GEMA und leitet an die AKM weiter. Lücken schließen Verlagsadministratoren wie Songtrust oder Kobalt gegen 10 bis 20 % Provision – als Ergänzung, nie als Ersatz für die Heimatgesellschaft, und ohne Doppelmeldung.
Zuständigkeiten in 32 Ländern: VG-IndexSozialversicherung prüfen
Ab 6.613,20 € Jahreseinkünften greift die SVS-Pflichtversicherung. Der KSVF-Zuschuss von bis zu 1.896 € im Jahr ist an Unter- und Obergrenze gebunden, wird direkt an die SVS gezahlt und kann für vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
Ampel: VG-Abgaben AT → Künstler
Beherbergung Hotel, Pension, Ferienwohnung, Camping
Hier kommen zwei verschiedene Tourismusabgaben zusammen, die oft verwechselt werden.
Ortstaxe: der Gast zahlt
Je Person und Nacht, vom Betrieb einzuheben, auf der Rechnung gesondert auszuweisen und meist monatlich an die Gemeinde abzuführen. Wien rechnet prozentual (5 % ab 1.7.2026), die übrigen Länder mit Fixbeträgen zwischen 2,40 und 4,50 €.
Rechner: VG-Abgaben AT → Ortstaxe, beide SystemeTourismusverbandsbeitrag: der Betrieb zahlt
Ein davon unabhängiger Pflichtbeitrag nach Umsatz, Beitragsgruppe und Ortsklasse. Nicht mit der Ortstaxe verrechnen.
Befreiungen prüfen
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in mehreren Ländern; in NÖ zusätzlich Lehrlinge, Asylwerber und Aufenthalte über zwei Monate ab dem dritten Monat; in Tirol Erwerbstätige bei ununterbrochenem Aufenthalt über zehn Nächte. Die Regelungen unterscheiden sich je Land deutlich.
Musik im Haus nicht vergessen
Frühstücksraum, Lobby, Wellnessbereich und Zimmer sind eigene Nutzungen mit eigenen Tarifteilen.
Stichtage im Kalender vormerken
Mehrere Erhöhungen stehen an: Salzburger Obergrenzen und Salzkammergut zum 1.10.2026, Kärnten zum 1.11.2026, Steiermark zum 1.12.2026, Wien zum 1.7.2027.
Was regelmäßig schiefgeht und was es kostet
- Erst spielen, dann anmelden. Verdoppelt die Vergütung in allen drei Ländern. Der mit Abstand teuerste Fehler und der am leichtesten vermeidbare.
- Eigene Playlist unterschätzt. Selbst kopierte Tonträger kosten in Österreich 31 % Aufschlag statt 23 %.
- GVL doppelt gerechnet. In GEMA-Branchenpaketen und den Tarifübersichten für Einzelhandel und Gastronomie ist der Anteil bereits enthalten.
- Beschallte statt zugängliche Fläche gemeldet. Bei U-ST und beim österreichischen Dauertarif zählt die Gesamtfläche, nicht der Bereich vor der Box.
- Setlist liegen gelassen. Kostet in Deutschland und der Schweiz einen Zuschlag – und wer selbst Urheber ist, verschenkt die eigene Ausschüttung.
- Prozentabrechnung zu spät gewählt. In Österreich muss die Wahl drei Tage vorher erklärt werden, sonst gilt der Pauschaltarif.
- Abzugsteuer vergessen. Der Zahler haftet, nicht der ausländische Künstler. Die Ansässigkeitsbescheinigung muss vor der Zahlung vorliegen.
- Spesen aus der Bemessung herausgerechnet. Reise, Unterkunft und Sachleistungen zählen bei § 99 mit.
- Streamingabo für den Betrieb genutzt. Private Abos decken die gewerbliche Wiedergabe in keinem der drei Länder ab.
- Gemeindeabgabe erst nach der Zusage geprüft. Vergnügungssteuersätze schwanken zwischen Nachbargemeinden erheblich – bei Tourneen ein echter Standortfaktor.
- Nachlass auf Mindestsätze erwartet. Rahmenvertragsermäßigungen greifen dort nicht.
- Tarifstand nicht nachgezogen. AKM zum 1. November, GEMA zum 1. Januar, SUISA nach Genehmigung – veraltete Werte fallen erst bei der Rechnung auf.
Fristen auf einen Blick zum Ausdrucken
| Land | Vorher | Nachher |
|---|---|---|
| Österreich | AKM-Anmeldung 3 Tage (kurzfristig 24 Stunden); Wahl der Prozentabrechnung 3 Tage; manche Gemeinden 1 Woche | Einnahmenabrechnung 4 Wochen; Zahlung 14 Tage nach Rechnung; Abzugsteuer bis 15. des Folgemonats; Programmmeldung |
| Deutschland | Anmeldung im Portal vor der Veranstaltung | U-K-Angaben 21 Arbeitstage; Setlist 6 Wochen; Antrag Angemessenheitsregelung 6 Wochen nach Rechnung |
| Schweiz | Bewilligung vor der Nutzung; GT 3a Nutzungsorte binnen 10 Tagen nach Beginn | Angaben 10 Tage; Verzeichnis GT K 10 Tage, GT Hb und GT H 30 Tage |