VG-Werkzeuge · Begleitpapier

Offenlegung, Methodik und Grenzen

Woher die Zahlen in den Rechnern stammen, wie belastbar sie sind, was sie nicht leisten – und wie sie gepflegt werden.

Recherchestand: 4. September 2026 Umfang: elf Werkzeuge, 143 erfasste Werte Geltungsbereich: Österreich, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein Verwendung: intern; Weitergabe nur mit diesem Papier

1. Worum es geht

Wer Musik öffentlich nutzt, Veranstaltungen durchführt oder einen Betrieb mit Publikumsverkehr führt, zahlt in Österreich, Deutschland und der Schweiz an mehrere Stellen gleichzeitig: an die Urhebergesellschaft, an die Leistungsschutzgesellschaft, an die Gemeinde, an das Land, an die Kammer und an das Finanzamt. Die Beträge stehen in Tarifblättern, Landesgesetzen, Gemeindeverordnungen und Hebesatztabellen, die sich zu unterschiedlichen Stichtagen ändern und selten aufeinander verweisen.

Die Werkzeuglinie bildet diese Rechenwege nach, damit eine Kalkulation vor der Zusage möglich ist statt nach der Rechnung. Sie ersetzt keine Auskunft der zuständigen Stelle und keine Beratung – sie macht die Größenordnung sichtbar und benennt, welche Frage man wem stellen muss.

2. Bestand

WerkzeugGegenstandDatengrundlage
VG-WerteZentraler Wertekatalog, 143 Werte mit Stand, Quelle und Belastbarkeitalle unten genannten Quellen
VG-OffenErfassungsbogen für die Auskünfte, die nur Behörden geben könnenKontaktrecherche
VG-IndexVerwertungsgesellschaften in 32 Ländern, Rechtearten, KennungenGesellschaften, Dachverbände, Aufsichtsbehörden
VG-RegisterWerk- und Aufnahmeregister, Splits, Prüfziffern, MeldeexportCISAC- und IFPI-Standards
VG-TarifAT – AKM EinzelveranstaltungenAT-EV-2025-1, gültig ab 1.11.2025
VG-DauerAT – AKM Dauerveranstaltungen, sieben TarifteileAT-DV-2025, gültig ab 1.11.2025
VG-Abgaben ATAT – Abzugsteuer, Ortstaxe, Vergnügungssteuer, Betriebsabgaben, SozialversicherungEStG, Landesgesetze, WKO, BMF, KSVF
VG-Tarif DEDE – GEMA U-K und U-V/M-V mit GVL-AnteilU-K Fassung 21, U-V Fassung 22
VG-Hintergrund DEDE – GEMA M-U, R, FS, U-T und U-STM-U Fassung 92, U-ST Version 19, Tarifübersicht 2026
VG-Tarif CHCH/FL – SUISA GT K und GT HbGT K 2025–2029, GT Hb 2018–2027
VG-Hintergrund CHCH/FL – SUISA GT 3a und GT HGT 3a bis 2026, GT H 2019–2027

3. Wie die Werte erhoben wurden

Für jede Zahl wurde die ranghöchste erreichbare Quelle verwendet, in dieser Reihenfolge: das amtliche Tarifblatt oder der Gesetzes- beziehungsweise Verordnungstext, dann die Auskunft der Gesellschaft oder Behörde, dann Verbandsinformationen, zuletzt journalistische Berichterstattung. Jede Zahl trägt im Katalog ihre Quelle und ihren Gültigkeitsstand mit sich; Werte ohne belegbare Quelle wurden nicht geschätzt, sondern als offen markiert.

Belastbarkeitsstufen

StufeBedeutungAnzahlVerwendung
AAmtliches Tarifblatt, Gesetz, Verordnung, Höchstgerichtsurteil124ohne Vorbehalt kalkulierbar
BVerbands- oder Behördeninformation ohne Tarifblatt10brauchbar, für Verträge bestätigen lassen
CJournalistische Sekundärquelle2nur als Hinweis, vor Nutzung prüfen
XNicht öffentlich ermittelbar, Einzelfallauskunft nötig7Feld leer, Frage im Bogen VG-Offen

Nachgerechnete Kontrollen

Jeder Rechenweg wurde gegen ein veröffentlichtes Beispiel oder gegen die Tabellenwerte der Quelle geprüft:

Beim Nachrechnen wurden zwei eigene Fehler gefunden und behoben: ein Gleitkommafehler in der Stufenzählung des GEMA-Tarifs U-V sowie ein zu hoher Wert bei der Kammerumlage 2 in Niederösterreich (0,34 statt korrekt 0,33 Prozent).

4. Was in den Quellen falsch oder widersprüchlich war

Drei Punkte verdienen Erwähnung, weil sie zeigen, dass auch veröffentlichte Angaben auseinandergehen:

5. Was die Werkzeuge nicht leisten

In allen drei Ländern verdoppelt sich die Vergütung, wenn ohne vorherige Bewilligung genutzt wird – in Österreich zusätzlich mit Erhebungskosten nach § 87 UrhG, in Deutschland mit möglichem Schadenersatz nach § 97 UrhG, in der Schweiz nach den Bestimmungen der Gemeinsamen Tarife. Die Anmeldung ist der wirtschaftlich wichtigste Schritt, nicht die Berechnung.

6. Datenschutz und Betriebsweise

Alle Werkzeuge sind einzelne HTML-Dateien ohne externe Abhängigkeiten. Sie laden keine Schriften, keine Skripte und keine Bilder aus dem Netz, senden nichts an Server und schreiben nichts in den Browserspeicher. Eingaben bestehen nur, solange das Fenster offen ist; Sicherung erfolgt ausschließlich über die JSON-Exportfunktion in eine Datei, die der Nutzende selbst ablegt. Damit sind die Werkzeuge auch offline, in abgeschotteten Netzen und auf fremden Geräten verwendbar, ohne Daten zu hinterlassen.

7. Pflege

Alle Zahlen stehen als Datenobjekt am Kopf des jeweiligen Skripts und im Katalog VG-Werte; für den Austausch genügt Textbearbeitung. Der Katalog markiert geänderte Felder farbig und exportiert den eigenen Stand als JSON.

StichtagWas sich ändert
1.10.2026Salzburger Obergrenzen der Nächtigungsabgabe steigen; Hallstatt und Gosau auf 4,00 €
1.11.2026Kärntner Aufenthaltsabgabe 4,50 €; Bad Ischl 3,80 €; AKM-Tarifblätter turnusmäßig prüfen
1.12.2026Steiermark Nächtigungsabgabe 2,80 €
31.12.2026SUISA GT 3a läuft aus – Folgetarif prüfen
1.1.2027GEMA-Tarifanpassung; steirischer Pauschalbetrag 132,20 €
1.5.2027Salzburger Mobilitätsbeitrag steigt auf 1,10 €
1.7.2027Wiener Ortstaxe auf 8,00 %
31.12.2027SUISA GT Hb und GT H laufen aus

Grundregel: Die AKM indexiert zum 1. November, die GEMA zum 1. Januar mit unterjährigen Fassungen, die SUISA nach Genehmigung durch die Schiedskommission. Sozialversicherungs- und Steuerwerte ändern sich jährlich zum 1. Januar.

8. Offene Punkte

Sieben Werte sind aus keiner Quelle zu klären, weil sie Einzelfallauskünfte sind: die AKM-Betriebsgruppe des eigenen Betriebs, die Vergnügungssteuersätze von Villach und Wiener Neustadt, die Ortstaxe der Salzburger Standortgemeinde, die Tourismus-Beitragsgruppen in Tirol, Salzburg und Vorarlberg sowie die Grundumlage der eigenen Fachgruppe. Der Bogen VG-Offen enthält für jeden Punkt die ausformulierte Frage, die zuständige Stelle mit Kontaktweg und ein Feld für die Antwort samt Datum und Beleg.

Empfehlung: Auskünfte schriftlich einholen, auch wenn telefonisch gefragt wird – eine kurze E-Mail mit der Bitte um Bestätigung genügt. Bei Abgabenprüfungen zählt die nachweisbare Auskunft, nicht die Erinnerung an das Gespräch.

9. Verwendung und Haftung

Die Werkzeuge sind für den internen Gebrauch erstellt und tragen keine Marke. Sie dürfen weitergegeben werden, wenn dieses Papier beiliegt und der Recherchestand erkennbar bleibt.

Es handelt sich nicht um Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Die Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen aus öffentlich zugänglichen Quellen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Tarife, Abgaben und Grenzwerte ändern sich unterjährig, teils rückwirkend. Wer auf Grundlage dieser Werkzeuge kalkuliert, trägt das Ergebnis selbst; vor verbindlichen Zusagen, Verträgen und Abgabenerklärungen ist die zuständige Stelle oder eine fachkundige Beratung einzubinden. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

VG-Werkzeuge · Offenlegung, Methodik und Grenzen · Recherchestand 4. September 2026 · Internes Dokument, keine Marke, keine Beratung. Quellen im Einzelnen: Tarifblätter von AKM und austro mechana, GEMA und SUISA/SWISSPERFORM; Bundes- und Landesgesetze samt Verordnungen über das Rechtsinformationssystem; Hebesatztabellen und Informationsblätter der Wirtschaftskammern; Angaben von Bundesministerium für Finanzen, Unternehmensserviceportal, Künstler-Sozialversicherungsfonds und Sozialversicherung der Selbständigen; Websites und Verordnungen der jeweiligen Städte und Gemeinden; Informationen von Interessenvertretungen und Kulturplattformen. Jede einzelne Zahl trägt ihre Quelle im Katalog VG-Werte.