Woher die Zahlen in den Rechnern stammen, wie belastbar sie sind, was sie nicht leisten – und wie sie gepflegt werden.
Wer Musik öffentlich nutzt, Veranstaltungen durchführt oder einen Betrieb mit Publikumsverkehr führt, zahlt in Österreich, Deutschland und der Schweiz an mehrere Stellen gleichzeitig: an die Urhebergesellschaft, an die Leistungsschutzgesellschaft, an die Gemeinde, an das Land, an die Kammer und an das Finanzamt. Die Beträge stehen in Tarifblättern, Landesgesetzen, Gemeindeverordnungen und Hebesatztabellen, die sich zu unterschiedlichen Stichtagen ändern und selten aufeinander verweisen.
Die Werkzeuglinie bildet diese Rechenwege nach, damit eine Kalkulation vor der Zusage möglich ist statt nach der Rechnung. Sie ersetzt keine Auskunft der zuständigen Stelle und keine Beratung – sie macht die Größenordnung sichtbar und benennt, welche Frage man wem stellen muss.
| Werkzeug | Gegenstand | Datengrundlage |
|---|---|---|
| VG-Werte | Zentraler Wertekatalog, 143 Werte mit Stand, Quelle und Belastbarkeit | alle unten genannten Quellen |
| VG-Offen | Erfassungsbogen für die Auskünfte, die nur Behörden geben können | Kontaktrecherche |
| VG-Index | Verwertungsgesellschaften in 32 Ländern, Rechtearten, Kennungen | Gesellschaften, Dachverbände, Aufsichtsbehörden |
| VG-Register | Werk- und Aufnahmeregister, Splits, Prüfziffern, Meldeexport | CISAC- und IFPI-Standards |
| VG-Tarif | AT – AKM Einzelveranstaltungen | AT-EV-2025-1, gültig ab 1.11.2025 |
| VG-Dauer | AT – AKM Dauerveranstaltungen, sieben Tarifteile | AT-DV-2025, gültig ab 1.11.2025 |
| VG-Abgaben AT | AT – Abzugsteuer, Ortstaxe, Vergnügungssteuer, Betriebsabgaben, Sozialversicherung | EStG, Landesgesetze, WKO, BMF, KSVF |
| VG-Tarif DE | DE – GEMA U-K und U-V/M-V mit GVL-Anteil | U-K Fassung 21, U-V Fassung 22 |
| VG-Hintergrund DE | DE – GEMA M-U, R, FS, U-T und U-ST | M-U Fassung 92, U-ST Version 19, Tarifübersicht 2026 |
| VG-Tarif CH | CH/FL – SUISA GT K und GT Hb | GT K 2025–2029, GT Hb 2018–2027 |
| VG-Hintergrund CH | CH/FL – SUISA GT 3a und GT H | GT 3a bis 2026, GT H 2019–2027 |
Für jede Zahl wurde die ranghöchste erreichbare Quelle verwendet, in dieser Reihenfolge: das amtliche Tarifblatt oder der Gesetzes- beziehungsweise Verordnungstext, dann die Auskunft der Gesellschaft oder Behörde, dann Verbandsinformationen, zuletzt journalistische Berichterstattung. Jede Zahl trägt im Katalog ihre Quelle und ihren Gültigkeitsstand mit sich; Werte ohne belegbare Quelle wurden nicht geschätzt, sondern als offen markiert.
| Stufe | Bedeutung | Anzahl | Verwendung |
|---|---|---|---|
| A | Amtliches Tarifblatt, Gesetz, Verordnung, Höchstgerichtsurteil | 124 | ohne Vorbehalt kalkulierbar |
| B | Verbands- oder Behördeninformation ohne Tarifblatt | 10 | brauchbar, für Verträge bestätigen lassen |
| C | Journalistische Sekundärquelle | 2 | nur als Hinweis, vor Nutzung prüfen |
| X | Nicht öffentlich ermittelbar, Einzelfallauskunft nötig | 7 | Feld leer, Frage im Bogen VG-Offen |
Jeder Rechenweg wurde gegen ein veröffentlichtes Beispiel oder gegen die Tabellenwerte der Quelle geprüft:
Drei Punkte verdienen Erwähnung, weil sie zeigen, dass auch veröffentlichte Angaben auseinandergehen:
Alle Werkzeuge sind einzelne HTML-Dateien ohne externe Abhängigkeiten. Sie laden keine Schriften, keine Skripte und keine Bilder aus dem Netz, senden nichts an Server und schreiben nichts in den Browserspeicher. Eingaben bestehen nur, solange das Fenster offen ist; Sicherung erfolgt ausschließlich über die JSON-Exportfunktion in eine Datei, die der Nutzende selbst ablegt. Damit sind die Werkzeuge auch offline, in abgeschotteten Netzen und auf fremden Geräten verwendbar, ohne Daten zu hinterlassen.
Alle Zahlen stehen als Datenobjekt am Kopf des jeweiligen Skripts und im Katalog VG-Werte; für den Austausch genügt Textbearbeitung. Der Katalog markiert geänderte Felder farbig und exportiert den eigenen Stand als JSON.
| Stichtag | Was sich ändert |
|---|---|
| 1.10.2026 | Salzburger Obergrenzen der Nächtigungsabgabe steigen; Hallstatt und Gosau auf 4,00 € |
| 1.11.2026 | Kärntner Aufenthaltsabgabe 4,50 €; Bad Ischl 3,80 €; AKM-Tarifblätter turnusmäßig prüfen |
| 1.12.2026 | Steiermark Nächtigungsabgabe 2,80 € |
| 31.12.2026 | SUISA GT 3a läuft aus – Folgetarif prüfen |
| 1.1.2027 | GEMA-Tarifanpassung; steirischer Pauschalbetrag 132,20 € |
| 1.5.2027 | Salzburger Mobilitätsbeitrag steigt auf 1,10 € |
| 1.7.2027 | Wiener Ortstaxe auf 8,00 % |
| 31.12.2027 | SUISA GT Hb und GT H laufen aus |
Grundregel: Die AKM indexiert zum 1. November, die GEMA zum 1. Januar mit unterjährigen Fassungen, die SUISA nach Genehmigung durch die Schiedskommission. Sozialversicherungs- und Steuerwerte ändern sich jährlich zum 1. Januar.
Sieben Werte sind aus keiner Quelle zu klären, weil sie Einzelfallauskünfte sind: die AKM-Betriebsgruppe des eigenen Betriebs, die Vergnügungssteuersätze von Villach und Wiener Neustadt, die Ortstaxe der Salzburger Standortgemeinde, die Tourismus-Beitragsgruppen in Tirol, Salzburg und Vorarlberg sowie die Grundumlage der eigenen Fachgruppe. Der Bogen VG-Offen enthält für jeden Punkt die ausformulierte Frage, die zuständige Stelle mit Kontaktweg und ein Feld für die Antwort samt Datum und Beleg.
Die Werkzeuge sind für den internen Gebrauch erstellt und tragen keine Marke. Sie dürfen weitergegeben werden, wenn dieses Papier beiliegt und der Recherchestand erkennbar bleibt.
Es handelt sich nicht um Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Die Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen aus öffentlich zugänglichen Quellen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Tarife, Abgaben und Grenzwerte ändern sich unterjährig, teils rückwirkend. Wer auf Grundlage dieser Werkzeuge kalkuliert, trägt das Ergebnis selbst; vor verbindlichen Zusagen, Verträgen und Abgabenerklärungen ist die zuständige Stelle oder eine fachkundige Beratung einzubinden. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.