VG-Abgaben AT Steuern und Abgaben rund um Veranstaltungen, Kunst und Betrieb

Branchenneutrales Nachschlagewerkzeug für Österreich: was neben der Rechnung der Verwertungsgesellschaft noch anfällt – Abzugsteuer für ausländische Mitwirkende, Ortstaxe und Tourismusabgaben, Vergnügungssteuer, Kammer- und Sozialversicherungsseite. Werte mit geprüft stammen aus benannten Quellen (Recherchestand 3.9.2026); Punkte mit erfragen sind gemeinde-, verbands- oder fachgruppenabhängig und lassen sich seriös nur bei der zuständigen Stelle klären – die Felder sind als Eingabe vorbereitet. Vollständige Werteliste mit Quelle und Belastbarkeitsstufe im Werkzeug VG-Werte. Ohne Gewähr, keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.

Was betrifft mich?

Rolle wählen; die Liste zeigt die Abgaben, die in dieser Konstellation typischerweise zusammenkommen.

Die Liste ersetzt keine Anmeldung: Veranstaltungsrecht (Anzeige/Bewilligung), Betriebsanlagenrecht und Arbeitsrecht laufen getrennt von den Abgaben.

    Abzugsteuer § 99 EStG – ausländische Künstler, Sportler, Mitwirkende

    Betrifft jede Zahlung an Personen ohne Wohnsitz in Österreich für eine im Inland ausgeübte oder verwertete Tätigkeit: Künstler, Vortragende, Artisten, Sportler und Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen (auch Regie, Bühnen- und Maskenbild, Licht- und Tontechnik). Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht die Staatsbürgerschaft. Der inländische Zahler haftet für die Abfuhr.

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    Ortstaxe, Nächtigungs- und Aufenthaltsabgabe

    Landessache, teils Gemeindesache – neun Länder, neun Systeme. Wien rechnet prozentual vom Nächtigungsentgelt, die übrigen Länder mit Fixbeträgen je Person und Nacht, in Tirol und Salzburg zusätzlich nach Ortsklasse oder Verband gestaffelt. Der Beherbergungsbetrieb hebt ein und führt ab, meist monatlich; die Abgabe ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen.

    Rechner Wien

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    Bemessung: Entgelt minus Umsatzsteuer, minus Frühstücksanteil, davon nochmals 11 % Pauschalabzug. Die Stadt Wien bietet einen amtlichen Ortstaxenrechner an.

    Rechner übrige Bundesländer (Fixbetrag)

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    Übersicht Bundesländer

    LandSatzBemessungBeleg
    Fixbeträge gelten je Person und Nacht. Ermäßigungen und Befreiungen (Kinder, Jugendgruppen, Kuraufenthalte, Dienstreisen in manchen Ländern) regeln die Landesgesetze unterschiedlich – vor der ersten Abrechnung bei der Gemeinde prüfen.

    Vergnügungssteuer / Lustbarkeitsabgabe

    Gemeindeabgabe auf Veranstaltungen wie Bälle, Konzerte, Partys, Kabarett, Filmvorführungen, teils auch auf Spielapparate. Grundlage ist das Finanzausgleichsgesetz, die Ausgestaltung liegt bei Land und Gemeinde: Definition, Satz und die Frage, ob überhaupt eingehoben wird, entscheidet die einzelne Gemeinde.

    EbeneLage
    WienFür Veranstaltungen abgeschafft (2017).geprüft
    LinzBleibt bestehen, Veranstaltungen mindestens 10 % vom Eintritt. Ab 1.1.2026 befreit: Clubbings, Discos, Escape-Spiele, Sportveranstaltungen, Indoor- und Outdoor-Spielplätze, Public Viewing. Spielapparate und Wettterminals erhöht.geprüft
    Salzburg (Stadt)Für Veranstaltungen abgeschafft (Anfang 2025); Spielapparate und Wettterminals bleiben erfasst.Sekundärquelle
    WelsFür Veranstaltungen abgeschafft (2017); Spielapparate und Wettterminals bleiben erfasst.Sekundärquelle
    Klagenfurt20 % der Bemessungsgrundlage für sonstige Veranstaltungen; Film 5 %, Theater, Ballett, Vorträge und Ausstellungen 8 %, Kunstlauf 10 %. Ohne Eintritt Pauschsteuer nach Raumgröße. Befreit u. a. Konzerte, Sportveranstaltungen, Schulbälle, Musicals, Zirkus und gemeinnützige Veranstaltungen ohne Tanz. Fälligkeit fallweise am Folgetag, bei regelmäßigen Veranstaltungen am 15. des Folgemonats.Verordnung 13.3.2018
    GrazHöchstsatz 25 % des Eintrittsgeldes, Film 10 %; für Erotik- und pratermäßige Veranstaltungen Pauschalen, ohne Eintritt Pauschale nach Raum oder Besucherzahl. Selbstbemessung monatlich bis 15. des Folgemonats, Ermäßigung für mildtätige und gemeinnützige Zwecke.geprüft
    St. Pölten25 v.H. der Bemessungsgrundlage (Eintrittsgeld). Befreiungen für mildtätige und gemeinnützige Zwecke sowie für Theater mit öffentlichen Zuschüssen.geprüft
    InnsbruckNach Angaben der Stadt nur noch Spielapparate, Glücksspielautomaten und Wettterminals; die Veranstaltungssteuer wurde stark reduziert.Verordnung prüfen
    VillachProzentsatz des Eintritts oder Pauschale nach Gemeinderatsverordnung (Landesrahmen: Höchstsatz 25 %, Film 10 %). Anmeldung spätestens eine Woche vor der Veranstaltung. Konkreter Satz: Magistrat Villach, Abteilung Abgaben, 04242 205 5400, abgaben@villach.at.Satz erfragen
    Wiener NeustadtLandesrahmen NÖ: Höchstsatz 25 % des Eintrittsgeldes, bestimmte Kulturveranstaltungen 10 %. Stadtverordnung nicht öffentlich auffindbar – Magistrat, Finanz- und Abgabenabteilung. Seit 1.8.2024 nur noch Filmvorführungen mit Eintritt erfasst.erfragen
    Niederösterreich, Oberösterreich, TirolDas Land hat den Gemeinden die Einhebung freigestellt (NÖ 2011, OÖ 2016, Tirol 2018). Viele Gemeinden heben weiter ein – Freistellung ist nicht Abschaffung.geprüft
    BefreiungenGemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke; subventionierte Theater historisch über das Finanzausgleichsgesetz. In Kärnten allein 72 unterschiedliche Gemeindeverordnungen im RIS.geprüft
    Praxisweg: vor der Kalkulation bei der Standortgemeinde (Abgaben-/Finanzabteilung) anfragen, ob eine Vergnügungssteuer- oder Lustbarkeitsabgabeverordnung besteht, welcher Satz gilt, ob Anmeldung vor der Veranstaltung nötig ist und ob es eine Rückerstattung als Subvention gibt. In manchen Gemeinden wird die Abgabe eingehoben und in gleicher Höhe als Sachsubvention zurückgegeben – Verwaltungsaufwand ohne Ertrag, aber verpflichtend.
    Standortwahl: Weil die Abgabe zwischen Nachbargemeinden stark abweicht, ist sie bei Tourneen und größeren Produktionen ein echter Kostenfaktor – vor der Zusage klären, nicht danach.

    Laufende Abgaben eines Betriebs

    AbgabeWer und wie viel
    Tourismus-/Fremdenverkehrsabgabe (Pflichtbeitrag)Pflichtbeitrag der Unternehmen an den Tourismusverband, nach Umsatz, Beitragsgruppe und Ortsklasse – betrifft ausdrücklich auch Handel, Handwerk, Fertigung und Dienstleister. Tirol: Promillesatz 6,0–15,8 ‰ der Grundzahl (Grundzahl = 100/80/50/35/15/7,5/2,5 % des Umsatzes je Beitragsgruppe I–VII), Mindestbeitrag 30 €. Salzburg: 7 Beitragsgruppen × Ortsklassen, Bemessung Umsatz des zweitvorangegangenen Jahres, Erklärung bis 31.5. Vorarlberg: Hebesatz Bregenz 0,370 % (2025: 0,360 %). Oberösterreich: Umsatz × Prozentsatz aus Ortsklasse A/B/C und Beitragsgruppe 1–7, Bemessung gedeckelt bei 4.280.000 € Umsatz; Privatzimmervermieter unter 35.000 € zahlen 50 € im Jahr. Niederösterreich: abgeschafft (2023/24).
    Einstufung eines kunststoffverarbeitenden Betriebs: Steiermark – Gewerbe „Kunststoffverarbeiter" Gruppe 5 (Ortsklasse A/B) bzw. 6 (C und Graz), Industrie Gruppe 7, Fixbeträge je Umsatzstufe (Gruppe 5 höchste Stufe: A 5.642 €, B 4.231 €, C/Graz 2.819 €). Kärnten – Abgabegruppe C, 1,15 ‰ / 1,22 ‰ (inkl. Klagenfurt und Villach) / 1,28 ‰ je nach Nächtigungen pro Einwohner, Mindestabgabe 16,35 €. Tirol – vermutlich Auffanggruppe VI (Grundzahl 10 %), Vorarlberg – vermutlich Abgabegruppe 5 (15 v.H. Bemessung); Salzburg offen. Verbindliche Einstufung: Tirol +43 512 508 3250, tourismus@tirol.gv.at; Salzburg Landesabgabenamt; Vorarlberg über die Standortgemeinde.
    STMK und K geprüft
    Kommunalsteuer3 % der Bruttolöhne, an die Betriebsstättengemeinde, monatlich. Betrifft jeden Betrieb mit Dienstnehmern.geprüft
    Kammerumlage 1 (WKO)0,28 % der abziehbaren Vorsteuer bis 3 Mio. € Bemessung; 0,2660 % von 3 bis 32,5 Mio. €; 0,2464 % darüber. Freigrenze 150.000 € Netto-Inlandsumsatz im Jahr. Selbstberechnung, fällig 15. des Folgemonats.2026
    Kammerumlage 2 (Zuschlag zum DB)Niederösterreich 0,33 % (2026 gesenkt), Wien 0,36 %, Oberösterreich 0,31 %, Salzburg 0,35 %, Tirol 0,39 %, Vorarlberg 0,33 %, Kärnten 0,37 %, Steiermark 0,34 %, Burgenland 0,40 % – jeweils von der Lohnsumme. Freibetrag: bei Bruttolöhnen bis 1.460 € im Monat wird die Bemessungsgrundlage um 1.095 € reduziert.2026
    WKO-GrundumlageBeschließt die eigene Fachgruppe, unteilbare Jahresumlage über die Landeskammer. Für die Fachgruppe Kunststoffverarbeitung Niederösterreich kein öffentlicher Pauschalbetrag – bei der WK Niederösterreich erfragen (02742/851-0).erfragen
    Werbeabgabe5 % des Netto-Entgelts für Werbung in Druckwerken, Hörfunk, Fernsehen und Außenwerbung. Online-Werbung ist nicht erfasst. Keine allgemeine Freigrenze im Gesetzestext; monatliche Selbstberechnung, fällig am 15. des zweitfolgenden Monats.2026
    Digitalsteuer auf Onlinewerbung5 %, aber nur für Konzerne mit weltweit mindestens 750 Mio. € Umsatz und mindestens 25 Mio. € Onlinewerbeumsatz im Inland. Kleine und mittlere Betriebe fallen nicht darunter.seit 2020
    UmsatzsteuerNormalsatz 20 %; 13 % auf Künstlerhonorare und Eintritte zu kulturellen Veranstaltungen; 10 % auf Beherbergung und Speisen (alkoholische Getränke 20 %); neu 4,9 % auf zwölf Grundnahrungsmittel ab 1.7.2026. Kleinunternehmergrenze 55.000 € brutto im Jahr (seit 2025), Toleranz bis 10 % Überschreitung (60.500 €); EU-Kleinunternehmerregelung ab 100.000 € unionsweitem Umsatz mit Nummer samt Suffix -EX.2026
    VerwertungsgesellschaftenAKM (Urheberrechte, kassiert für LSG und Literar-Mechana mit), LSG (Leistungsschutz, 23 % Aufschlag) – siehe die Rechner VG-Tarif und VG-Dauer.eigene Werkzeuge
    GetränkesteuerEntfällt – nach dem EuGH-Urteil 2000 abgeschafft; taucht in alten Kalkulationsvorlagen noch auf.geprüft

    Rechner: Lohnnebenkosten und Kammerumlagen

    Werte 2026 laut WKO-Hebesatztabelle. Nur Niederösterreich (0,34 → 0,33 %) und Salzburg (0,36 → 0,35 %) wurden 2026 gesenkt, alle übrigen Bundesländer unverändert. Enthalten ist jeweils der bundeseinheitliche Kammeranteil von 0,12 %. Die Grundumlage der eigenen Fachgruppe kommt zusätzlich und ist hier nicht enthalten.
    Alle übrigen Zeilen ohne Zahl bleiben bewusst offen: Grundumlagen, Tourismus-Beitragsgruppen und Ortsklassen werden je Fachgruppe, Verband und Gemeinde festgesetzt. Sobald du die Auskunft hast, im Wertekatalog VG-Werte eintragen und exportieren.

    Künstler: Sozialversicherung und KSVF-Zuschuss

    Zuschuss-Ampel 2026

    Werte 2026 geprüft

    SVS-Versicherungsgrenze (Pflichtversicherung ab)6.613,20 €/Jahr
    KSVF-Untergrenze (künstlerische Einkünfte/Einnahmen)6.613,20 €/Jahr
    KSVF-Obergrenze (Gesamtbetrag der Einkünfte)35.821,50 €/Jahr
    Erhöhung der Obergrenze je Kind mit Familienbeihilfe+ 3.306,60 €
    Maximaler Zuschuss158 €/Monat · 1.896 €/Jahr
    Monatliche Höchstbeitragsgrundlage SVS8.085,00 €

    Was sonst zu wissen ist

    AntragNur mit Formular, bei SVS oder KSVF; rückwirkend für vier Kalenderjahre möglich. Bearbeitung dauert oft rund neun Monate, Zuschuss wird rückwirkend gewährt.
    AuszahlungNicht an die Künstlerin oder den Künstler, sondern direkt an die SVS – er verringert die Vorschreibung.
    Untergrenze knapp verfehltNicht-künstlerische Nebeneinnahmen aus verwandter Tätigkeit (z. B. Unterricht im eigenen Fach) können zur Hälfte angerechnet werden; zusätzlich gibt es einen dreijährigen Durchrechnungszeitraum.
    RuhendmeldungWer die künstlerische Tätigkeit vorübergehend einstellt (etwa für Arbeitslosengeld), meldet das über den KSVF.
    UnterstützungsfondsIn Notlagen bis zu 5.000 € Einmalzahlung, Hauptwohnsitz in Österreich vorausgesetzt.
    MehrfachversicherungBei gleichzeitiger Anstellung entfällt die Mindestbeitragsgrundlage – die SVS-Beiträge können dann niedriger ausfallen.