VG-Hintergrund CH SUISA GT 3a und GT H

Zwei Tarife, die sich gegenseitig ausschliessen: GT 3a für Hintergrundmusik und Sendungsempfang in Geschäftsräumen (Fläche entscheidet), GT H für Tanz- und Unterhaltungsanlässe im Gastgewerbe (Eintritt, Getränkepreis und Personenzahl entscheiden). Die SUISA vertritt beim GT 3a alle fünf Schweizer Gesellschaften (ProLitteris, SSA, SUISA, Suissimage, SWISSPERFORM), beim GT H zusätzlich SWISSPERFORM. Gilt für Schweiz und Liechtenstein.

Nutzung

Tarif

Ergebnis

–

Abgrenzung und Fristen

  1. GT 3a ist subsidiär: Sobald ein anderer Tarif greift (K, H, Hb, HV, L, Ma, E, 3b, 3c), gilt dieser. Hintergrundmusik im Lokal läuft über 3a, der DJ-Abend im selben Lokal über H.
  2. GT 3a: Nutzungsorte innert 10 Tagen nach Nutzungsbeginn melden, Änderungen bis 15. Januar für das Vorjahr; Rechnung meist jährlich. Keine Musikverzeichnisse verlangt.
  3. GT H: Angaben innert 10 Tagen, Musikverzeichnisse innert 30 Tagen, sobald Musiker oder DJs für mehr als drei Veranstaltungen engagiert werden; Säumnis CHF 40.– je Anlass, im Wiederholungsfall doppelt.
  4. Ohne Bewilligung oder bei absichtlich falschen Angaben verdoppelt sich die Vergütung in beiden Tarifen.
  5. Keine Ausnahme für kleine Läden oder Büros: Sobald Musik für Kundschaft oder betriebsfremde Personen hörbar ist, ist der GT 3a fällig. Bestehende Streaming- oder Radioverträge ersetzen die Lizenz nicht.
  6. Der GT 3a in dieser Fassung läuft bis 31.12.2026 – Folgetarif prüfen. Public Viewing auf Bildschirmen über 3 m Diagonale läuft über GT 3c.