Nutzung
Ergebnis
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Abgrenzung und Fristen
- GT 3a ist subsidiär: Sobald ein anderer Tarif greift (K, H, Hb, HV, L, Ma, E, 3b, 3c), gilt dieser. Hintergrundmusik im Lokal läuft über 3a, der DJ-Abend im selben Lokal über H.
- GT 3a: Nutzungsorte innert 10 Tagen nach Nutzungsbeginn melden, Änderungen bis 15. Januar für das Vorjahr; Rechnung meist jährlich. Keine Musikverzeichnisse verlangt.
- GT H: Angaben innert 10 Tagen, Musikverzeichnisse innert 30 Tagen, sobald Musiker oder DJs für mehr als drei Veranstaltungen engagiert werden; Säumnis CHF 40.– je Anlass, im Wiederholungsfall doppelt.
- Ohne Bewilligung oder bei absichtlich falschen Angaben verdoppelt sich die Vergütung in beiden Tarifen.
- Keine Ausnahme für kleine Läden oder Büros: Sobald Musik für Kundschaft oder betriebsfremde Personen hörbar ist, ist der GT 3a fällig. Bestehende Streaming- oder Radioverträge ersetzen die Lizenz nicht.
- Der GT 3a in dieser Fassung läuft bis 31.12.2026 – Folgetarif prüfen. Public Viewing auf Bildschirmen über 3 m Diagonale läuft über GT 3c.