Gesellschaften nach Land
Spalten: Urheberrecht (Aufführung/Sendung, mechanisch) und Leistungsschutz (Interpret:innen, Produzent:innen). Gegenseitigkeitsverträge: die Gesellschaft des Nutzungslandes lizenziert in der Regel das Weltrepertoire und leitet Erlöse an die Heimatgesellschaft weiter.
| Land | Aufführung / Sendung / Online (Urheber) | Mechanisch (Urheber) | Leistungsschutz (Interpret / Produzent) | Hinweis |
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Dachorganisationen und Hubs
Weltweit
- CISAC – Dachverband der Urhebergesellschaften; betreibt die ISWC-Vergabe und das CIS-Net-Werkeregister
- BIEM – Dachverband für mechanische Rechte; Rahmenvertrag mit der IFPI
- IFPI – Tonträgerindustrie; nationale ISRC-Agenturen (AT: LSG / IFPI Austria)
- SCAPR – Interpret:innen-Gesellschaften; IPD-Datenbank und VRDB für den Datenaustausch
- WIPO – internationale Verträge (Bern, Rom, WCT, WPPT)
EU und Online-Multiterritorial
- GESAC – Europäischer Verband der Urhebergesellschaften
- Richtlinie 2014/26/EU (CRM) – Grundlage für Mitgliedsrechte, Transparenz, Mehrgebietslizenzen; in AT als VerwGesG 2016 umgesetzt
- ICE – Online-Lizenzhub von GEMA, PRS for Music und STIM (Werkedatenbank, Mehrgebietslizenzen an DSPs)
- Weitere Hubs: SACEM (mit Lizenzangebot für DSPs), Armonia (SACEM/SGAE/SIAE), MINT (SESAC/SUISA)
- Aufsicht AT: Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften im BMJ; DE: DPMA; CH: IGE
Kennungen – die Systemebene
- IPI
- Interested Party Information. Nummer der Person oder Firma als Rechteinhaber (Urheber, Verlag). Vergabe durch die Heimatgesellschaft bei Beitritt.
- ISWC
- International Standard Musical Work Code. Kennung des Werks (Komposition/Text), unabhängig von Aufnahmen. Vergabe über die Gesellschaft nach Werkanmeldung.
- ISRC
- International Standard Recording Code. Kennung einer konkreten Aufnahme. Registrant-Code über die nationale IFPI-Stelle oder über den Distributor.
- ISNI
- International Standard Name Identifier. Personen- und Organisationskennung über Branchen hinweg; zunehmend von DSPs und Gesellschaften verlangt.
- IPN
- International Performer Number. Kennung der ausübenden Künstler:in im SCAPR-System (Leistungsschutz).
- CWR
- Common Works Registration. Dateiformat für Werkanmeldungen von Verlagen an Gesellschaften (Splits, Rollen, Territorien).
- DDEX
- Standards für den Datenaustausch Label ↔ Plattform ↔ Gesellschaft (ERN für Lieferungen, DSR für Nutzungsmeldungen, RDR für Aufnahmedaten).
- GRid / UPC
- Release-Kennungen (Produkt- statt Aufnahmeebene); UPC/EAN wird vom Distributor vergeben.
Neben und statt der Gesellschaften
Unabhängige Verwertungseinrichtungen (IME nach CRM-RL)
- Soundreef (IT/UK), Jamendo Licensing – gewinnorientiert, Direktlizenzierung, teils in Konkurrenz zur nationalen Gesellschaft
- Einschränkung: Reichweite in Radio/TV und bei Live-Nutzung meist deutlich unter der Gegenseitigkeitsvertrags-Abdeckung
Verlagsadministratoren und Sammelstellen
- Songtrust, TuneCore Publishing, CD Baby Pro, Sentric, Kobalt (AWAL) – melden Werke weltweit bei den Gesellschaften an; üblich 10–20 % Provision, teils Einrichtungsgebühr
- USA: MLC (mechanisch, Streaming), SoundExchange (digitaler Leistungsschutz), ASCAP/BMI/SESAC/GMR (Aufführung)
- Sinnvoll als Ergänzung zur Heimatgesellschaft, nicht als Ersatz; Doppelmeldungen vermeiden
Typische Abläufe in Österreich
Eigene Musik veröffentlichen
- Urheber: Wahrnehmungsvertrag AKM (Aufführung/Sendung/Online) – austro mechana wird als Tochter mitgeführt; jedes Werk anmelden, Splits klären
- Interpret/Produzent: Registrierung LSG; ISRC-Registrant-Code beantragen oder vom Distributor vergeben lassen
- Label: als Tonträgerhersteller bei der LSG; Vervielfältigungslizenz (mechanisch) über austro mechana, sofern Fremdrepertoire
- Online-Plattformen: Rahmenverträge der AKM bestehen, Uploads sind zu melden
Veranstaltung
- Anmeldung vor der Veranstaltung bei der AKM (Einzelvertrag unter dem Gesamtvertrag mit dem Veranstalterverband); die AKM kassiert für LSG und Literar-Mechana mit
- Tarifgrößen: Veranstaltungsart, Fläche/Personen, Eintritt, Live oder Tonträger; Ermäßigungen über Verbandsmitgliedschaft
- Programmmeldung / Setlist nach der Veranstaltung – entscheidet, an wen verteilt wird
- Musik ohne Gesellschaftsbindung entfällt nur, wenn alle beteiligten Urheber nachweislich keiner Gesellschaft angehören