VG-Index Verwertungsgesellschaften, Zuständigkeiten, Kennungen

Internes Nachschlagewerkzeug. Wer nimmt welches Recht in welchem Land wahr, welche Kennung gehört wohin, und welche Stellen betreffen eine bestimmte Rolle. Stand der Datenbasis: September 2026 (alle Zeilen gegen Quellen geprüft, 09/2026), offline, ohne externe Abhängigkeiten.

Gesellschaften nach Land

Spalten: Urheberrecht (Aufführung/Sendung, mechanisch) und Leistungsschutz (Interpret:innen, Produzent:innen). Gegenseitigkeitsverträge: die Gesellschaft des Nutzungslandes lizenziert in der Regel das Weltrepertoire und leitet Erlöse an die Heimatgesellschaft weiter.

LandAufführung / Sendung / Online (Urheber)Mechanisch (Urheber)Leistungsschutz (Interpret / Produzent)Hinweis

Dachorganisationen und Hubs

Weltweit

  • CISAC – Dachverband der Urhebergesellschaften; betreibt die ISWC-Vergabe und das CIS-Net-Werkeregister
  • BIEM – Dachverband für mechanische Rechte; Rahmenvertrag mit der IFPI
  • IFPI – Tonträgerindustrie; nationale ISRC-Agenturen (AT: LSG / IFPI Austria)
  • SCAPR – Interpret:innen-Gesellschaften; IPD-Datenbank und VRDB für den Datenaustausch
  • WIPO – internationale Verträge (Bern, Rom, WCT, WPPT)

EU und Online-Multiterritorial

  • GESAC – Europäischer Verband der Urhebergesellschaften
  • Richtlinie 2014/26/EU (CRM) – Grundlage für Mitgliedsrechte, Transparenz, Mehrgebietslizenzen; in AT als VerwGesG 2016 umgesetzt
  • ICE – Online-Lizenzhub von GEMA, PRS for Music und STIM (Werkedatenbank, Mehrgebietslizenzen an DSPs)
  • Weitere Hubs: SACEM (mit Lizenzangebot für DSPs), Armonia (SACEM/SGAE/SIAE), MINT (SESAC/SUISA)
  • Aufsicht AT: Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften im BMJ; DE: DPMA; CH: IGE

Kennungen – die Systemebene

IPI
Interested Party Information. Nummer der Person oder Firma als Rechteinhaber (Urheber, Verlag). Vergabe durch die Heimatgesellschaft bei Beitritt.
ISWC
International Standard Musical Work Code. Kennung des Werks (Komposition/Text), unabhängig von Aufnahmen. Vergabe über die Gesellschaft nach Werkanmeldung.
ISRC
International Standard Recording Code. Kennung einer konkreten Aufnahme. Registrant-Code über die nationale IFPI-Stelle oder über den Distributor.
ISNI
International Standard Name Identifier. Personen- und Organisationskennung über Branchen hinweg; zunehmend von DSPs und Gesellschaften verlangt.
IPN
International Performer Number. Kennung der ausübenden Künstler:in im SCAPR-System (Leistungsschutz).
CWR
Common Works Registration. Dateiformat für Werkanmeldungen von Verlagen an Gesellschaften (Splits, Rollen, Territorien).
DDEX
Standards für den Datenaustausch Label ↔ Plattform ↔ Gesellschaft (ERN für Lieferungen, DSR für Nutzungsmeldungen, RDR für Aufnahmedaten).
GRid / UPC
Release-Kennungen (Produkt- statt Aufnahmeebene); UPC/EAN wird vom Distributor vergeben.

Neben und statt der Gesellschaften

Unabhängige Verwertungseinrichtungen (IME nach CRM-RL)

  • Soundreef (IT/UK), Jamendo Licensing – gewinnorientiert, Direktlizenzierung, teils in Konkurrenz zur nationalen Gesellschaft
  • Einschränkung: Reichweite in Radio/TV und bei Live-Nutzung meist deutlich unter der Gegenseitigkeitsvertrags-Abdeckung

Verlagsadministratoren und Sammelstellen

  • Songtrust, TuneCore Publishing, CD Baby Pro, Sentric, Kobalt (AWAL) – melden Werke weltweit bei den Gesellschaften an; üblich 10–20 % Provision, teils Einrichtungsgebühr
  • USA: MLC (mechanisch, Streaming), SoundExchange (digitaler Leistungsschutz), ASCAP/BMI/SESAC/GMR (Aufführung)
  • Sinnvoll als Ergänzung zur Heimatgesellschaft, nicht als Ersatz; Doppelmeldungen vermeiden

Typische Abläufe in Österreich

Eigene Musik veröffentlichen

  • Urheber: Wahrnehmungsvertrag AKM (Aufführung/Sendung/Online) – austro mechana wird als Tochter mitgeführt; jedes Werk anmelden, Splits klären
  • Interpret/Produzent: Registrierung LSG; ISRC-Registrant-Code beantragen oder vom Distributor vergeben lassen
  • Label: als Tonträgerhersteller bei der LSG; Vervielfältigungslizenz (mechanisch) über austro mechana, sofern Fremdrepertoire
  • Online-Plattformen: Rahmenverträge der AKM bestehen, Uploads sind zu melden

Veranstaltung

  • Anmeldung vor der Veranstaltung bei der AKM (Einzelvertrag unter dem Gesamtvertrag mit dem Veranstalterverband); die AKM kassiert für LSG und Literar-Mechana mit
  • Tarifgrößen: Veranstaltungsart, Fläche/Personen, Eintritt, Live oder Tonträger; Ermäßigungen über Verbandsmitgliedschaft
  • Programmmeldung / Setlist nach der Veranstaltung – entscheidet, an wen verteilt wird
  • Musik ohne Gesellschaftsbindung entfällt nur, wenn alle beteiligten Urheber nachweislich keiner Gesellschaft angehören