VG-Tarif CH SUISA/SWISSPERFORM-Entschädigung für Konzerte und Anlässe

Rechnet nach dem Gemeinsamen Tarif K 2025–2029 (Konzerte, konzertähnliche Darbietungen, Shows, Theater) und dem Gemeinsamen Tarif Hb 2018–2027 (Tanz- und Unterhaltungsanlässe ausserhalb des Gastgewerbes), Quelle suisa.ch. Die SUISA zieht die verwandten Schutzrechte für SWISSPERFORM mit ein. Vorabschätzung – verbindlich ist die Rechnung der SUISA. Gilt für die Schweiz und Liechtenstein.

Anlass

Tarif
Ermässigungen

Ergebnis

–

Regeln und Fristen

  1. Bewilligung vor dem Anlass einholen; ohne Bewilligung oder bei wiederholt fehlender Meldung kann die SUISA die Entschädigung verdoppeln (Neukunden einmalig verschont).
  2. Alle Abrechnungsangaben innert 10 Tagen nach dem Anlass; fehlen sie trotz Mahnung, schätzt die SUISA oder verrechnet beim GT K CHF 4.50 je Platz des Fassungsvermögens.
  3. Programmverzeichnis (Titel, Komponist, Dauer je Werk, Gesamtdauer; bei Tonträgern Label/Katalognummer): GT K innert 10 Tagen, GT Hb innert 30 Tagen (entfällt unter 400 Plätzen). Versäumnis: CHF 100.– (GT K) bzw. CHF 40.– (GT Hb), im Wiederholungsfall doppelt.
  4. Nur mit Verzeichnis wird der Satz pro rata temporis auf den Anteil geschützter Musik reduziert.
  5. Gastgewerbe im eigenen Lokal ohne Eintritt läuft über GT H, Hintergrundmusik im Betrieb über GT 3a – beides hier nicht abgebildet.