Anlass
Ergebnis
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Regeln und Fristen
- Bewilligung vor dem Anlass einholen; ohne Bewilligung oder bei wiederholt fehlender Meldung kann die SUISA die Entschädigung verdoppeln (Neukunden einmalig verschont).
- Alle Abrechnungsangaben innert 10 Tagen nach dem Anlass; fehlen sie trotz Mahnung, schätzt die SUISA oder verrechnet beim GT K CHF 4.50 je Platz des Fassungsvermögens.
- Programmverzeichnis (Titel, Komponist, Dauer je Werk, Gesamtdauer; bei Tonträgern Label/Katalognummer): GT K innert 10 Tagen, GT Hb innert 30 Tagen (entfällt unter 400 Plätzen). Versäumnis: CHF 100.– (GT K) bzw. CHF 40.– (GT Hb), im Wiederholungsfall doppelt.
- Nur mit Verzeichnis wird der Satz pro rata temporis auf den Anteil geschützter Musik reduziert.
- Gastgewerbe im eigenen Lokal ohne Eintritt läuft über GT H, Hintergrundmusik im Betrieb über GT 3a – beides hier nicht abgebildet.