Veranstaltung
Ergebnis
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Fristen und Regeln
- Anmeldung vor der Veranstaltung über das GEMA-Onlineportal; ohne Anmeldung berechnet die GEMA aus Höchsteintritt × Höchstkapazität und kann Schadenersatz nach § 97 UrhG geltend machen.
- U-K: alle Angaben (Kartenumsatz, Kosten) innerhalb von 21 Arbeitstagen; verspätete Meldung kostet Jahrespauschal- und Gesamtvertragsnachlass.
- Setlist/Musikfolge innerhalb der Meldefrist bzw. 6 Wochen (U-V), sonst 10 % Zuschlag – die Setlist entscheidet über die Verteilung.
- U-V Angemessenheit: übersteigt die Pauschale 11,89 % der Netto-Einnahmen, kann binnen 6 Wochen nach Rechnung ein Antrag auf Abrechnung mit 11,89 % gestellt werden (Mindestvergütung bleibt).
- USt auf GEMA-Rechnungen 7 %. GVL-Anteil bei Tonträgern wird von der GEMA mit eingezogen.
- Tarife werden zum 1. Januar angepasst, unterjährig kommen neue Fassungen – Werte im Script-Kopf tauschen.