VG-Tarif DE GEMA-Vergütung für Konzerte und Veranstaltungen

Rechnet nach den GEMA-Tarifen U-K (Konzerte, Fassung 21, gültig ab 1.5.2026) und U-V / M-V (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern bzw. Tonträgern, Fassung 22, gültig ab 1.4.2026), Quelle gema.de. Vorabschätzung für die Kalkulation – verbindlich ist die Rechnung der GEMA; im GEMA-Portal steht ein amtlicher Preisrechner.

Veranstaltung

Tarif
Nachlässe (Sondernachlässe werden nicht kumuliert)

Ergebnis

–

Fristen und Regeln

  1. Anmeldung vor der Veranstaltung über das GEMA-Onlineportal; ohne Anmeldung berechnet die GEMA aus Höchsteintritt × Höchstkapazität und kann Schadenersatz nach § 97 UrhG geltend machen.
  2. U-K: alle Angaben (Kartenumsatz, Kosten) innerhalb von 21 Arbeitstagen; verspätete Meldung kostet Jahrespauschal- und Gesamtvertragsnachlass.
  3. Setlist/Musikfolge innerhalb der Meldefrist bzw. 6 Wochen (U-V), sonst 10 % Zuschlag – die Setlist entscheidet über die Verteilung.
  4. U-V Angemessenheit: übersteigt die Pauschale 11,89 % der Netto-Einnahmen, kann binnen 6 Wochen nach Rechnung ein Antrag auf Abrechnung mit 11,89 % gestellt werden (Mindestvergütung bleibt).
  5. USt auf GEMA-Rechnungen 7 %. GVL-Anteil bei Tonträgern wird von der GEMA mit eingezogen.
  6. Tarife werden zum 1. Januar angepasst, unterjährig kommen neue Fassungen – Werte im Script-Kopf tauschen.